Übrigens …

Deutsche Opernehe am Rhein bleibt bestehen

Duisburg will die Operngemeinschaft mit Düsseldorf fortsetzen. Das hat der Duisburger Stadtrat mit breiter Mehrheit entschieden. Allerdings hängt die Zukunft der Tanzsparte noch in der Schwebe. Der Aufsichtsrat der Rheinoper soll über eine mögliche Ausgliederung des Balletts beraten. Außerdem soll das Theater durch höhere Eintrittspreise und Personalabbau Geld sparen. Der ursprüngliche Sparvorschlag sah vor, die seit den fünfziger Jahren bestehende Opern-Ehe mit Düsseldorf ganz aufzukündigen und dadurch elf Millionen Euro einzusparen. Dagegen hatte es breiten Protest gegeben. Der Stadtratsbeschluss muss wegen der Überschuldung Duisburgs noch von der Bezirksregierung genehmigt werden.

Nachfolgend der Wortlaut des Ratsbeschlusses aus Duisburg:

Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2012 hinsichtlich der Zukunft der Deutschen Oper am Rhein Düsseldorf Duisburg folgenden Beschluss gefasst:

 „1. In Konkretisierung des gemeinsamen Antrages von SPD, Grünen und Linken (DS 12-0980, TOP 2.10) zum Haushaltssanierungsplan (hier: zur Maßnahme 3-410000 Neuausrichtung der kulturellen Leistungen) sollen in der Gesellschafterversammlung der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH nachfolgende Beschlüsse gefasst werden:

1.1. Der Zuschuss der Stadt Duisburg wird auf eine jährliche Maximalhöhe von 9.545.000,00 EUR festgesetzt.

1.2. Der Gesellschaftsvertrag der DOR wird entsprechend angepasst.
2. Die Vertreter der Stadt Duisburg im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung werden angewiesen, gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern Verhandlungen über die o.g. Punkte zu führen und diese durch Gesellschafterbeschluss umzusetzen.“ (Drucksache-Nr. 12-1016)

Der Zuschuss der Stadt Duisburg an die Theatergemeinschaft wird damit um 1 Mio. Euro abgesenkt. Wie mit dieser Kürzung umzugehen ist, ist der Deutschen Oper am Rhein inhaltlich nicht vorgegeben, sondern wird in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern der Theatergemeinschaft festgelegt.

Zu der Frage, ob oder in welcher Form hiervon einzelne Sparten wie das Ballett am Rhein betroffen sein könnten, kann es zum jetzigen Zeitpunkt noch keinerlei Aussage geben.