Keine Mehrwertsteuer für Bühnenregisseure
Am 25. Oktober hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2013 mit wichtigen Änderungen für den Kulturbereich verabschiedet. Nach Angaben des Deutschen Kulturrates ist erfreulich, dass Bühnenregisseure und -choreographen, die an öffentlichen Bühnen arbeiten, künftig keiner Mehrwertsteuerpflicht mehr unterliegen. Damit wurde einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes, nach der Bühnenregisseure und -choreographen 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen müssten, entgegengewirkt. Staatsminister Bernd Neumann begrüßte zudem, dass auch in Zukunft für Bildungseinrichtungen wie Musik-, Tanz- und Ballettschulen die Umsatzsteuerbefreiung erhalten bleibt. "Das ist eine gute und richtige Entscheidung für die kulturelle Bildung", so Neumann. - Andreas Rehnolt