Ruhrfestspiele bringen Menschenrechte zum Klingen
Zum Auftakt der diesjährigen Ruhrfestspiele am ersten Mai in Recklinghausen werden die Menschenrechte zum Singen gebracht. Auftreten wird der menschenREchtechor, ein gemeinsames Projekt von Sing-Human-Rights und den Ruhrfestspielen. Gesungen werden die vom Duisburger Komponisten Axel Christan Schullz vertonten Artikel der Menschenrechtserklärung. Insgesamt siebzig Sängerinnen und Sänger haben bereits ihre Teilnahme zugesagt. Bis zum 31. März können sich weitere Interessenten melden.
Die 1948 verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte umfasst eine Präambel sowie 30 Artikel, aus denen Schullz bis zu vierstimmige Chorstücke komponiert hat. Die Texte sind in deutscher und englischer Sprache sowie in Zulu verfasst. Ziel des musikalischen Projektes ist die Zusammenführung eines möglichst großen und bunten Chores, der die Vision eines friedlichen Miteinanders teilt und weiterträgt. Beteiligen können sich alle Interessierten, die an der Hauptprobe teilnehmen und sich im Vorfeld anhand der bereitgestellten Übedateien auf die Probe vorbereiten. Auch Kinder sind herzlich willkommen, bei ausgewählten Chorstücken mitzusingen. Die Hauptprobe findet am 26. April von 10 bis 18 Uhr im Ruhrfestspielhaus statt. Ab 16.30 Uhr wird gemeinsam mit den Kindern geprobt. - Andreas Rehnolt
Anmeldungen und Informationen bei Anke Withöft - Tel.: 02361 / 90 84 64 - E-Mail: info@ereignis-agentur.de oder Alois Banneyer - Ruhrfestspiele - Tel.: 02361 / 918 394 - E-Mail: banneyer@ruhrfestspiele.de