Probenbetrieb von Theatern und Opern in NRW ab Montag wieder zulässig
Der Probenbetrieb in Theatern Opern und Konzerthäusern in NRW ist nach Angaben der Landesregierung vom Wochenende ab Montag, dem 11. Mai wieder möglich. Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen sei „unter Schutzauflagen zulässig, ausgenommen sind wegen der besonderen Infektionsgefahren aber noch Chöre und Orchester mit Blasinstrumenten“, hieß es in einer Mitteilung in Düsseldorf.
Kleinere Konzerte und öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel sind ebenfalls zulässig - oder auf der Grundlage eines strengen Hygienekonzepts nach behördlicher Genehmigung auch in Gebäuden. In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich. Ab dem 30. Mai soll zudem die Öffnung von Theatern, Opern- und Konzerthäusern wieder zulässig sein, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern, hieß es weiter.
Bei den großen Theatern, Opern und Konzerthäusern, bei denen die Anpassung an die Bedingungen der Corona-Pandemie eine etwas längere Vorbereitungszeit erfordert, ist wie bei Großveranstaltungen „eine Wiederaufnahme des regulären Aufführungsbetriebs zum Start der nächsten Spielzeit ab dem 1. September realistisch.“ - Andreas Rehnolt